Kürzungen bei Psychotherapie Weniger Honorar trotz fehlender Plätze 25.03.2026

Ab dem 1. April 2026 treten Honorarkürzungen für Psychotherapeuten in Kraft, die auf einer Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses (E-BA) basieren und von den gesetzlichen Krankenkassen mit deren Finanzdruck begründet werden. Diese Kürzung von 4,5 Prozent erfolgt trotz einer anhaltend hohen Nachfrage nach Therapieplätzen, was zu Wartezeiten von sechs Monaten bis zu einem Jahr führt. Psychotherapeuten wie Johannes Grapendorf aus Stuttgart kritisieren diese Maßnahme scharf, da sie die lange und oft selbstfinanzierte Ausbildung sowie die hohen Kosten für Kassensitze berücksichtigen. Die Landespsychotherapeutenkammern weisen darauf hin, dass Psychotherapien keine Kostentreiber seien und die Kürzungen eine Abwertung einer wichtigen Versorgungsleistung darstellen würden. Es wird befürchtet, dass diese Kürzungen dazu führen könnten, dass Therapeuten vermehrt Privatpatienten behandeln, was die Versorgung von Kassenpatienten weiter verschärfen würde. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung plant, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen.













