„Lamahirte“: Like zu Kommentar gegen Bohrn Mena war nicht strafbar, das nützt der FPÖ 18.06.2026

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat entschieden, dass ein "Like" zu einem beleidigenden Kommentar auf Facebook keine strafbare Ehrenbeleidigung darstellt. Der Fall betraf ein Posting des FPÖ-Klubchefs Maximilian Krauss bezüglich einer Veranstaltungsreihe im Volkstheater, die auch von der Stiftung Común unter Sebastian und Veronika Bohrn Mena organisiert wurde. Eine Nutzerin kommentierte abfällig über das Ehepaar Bohrn Mena, woraufhin eine andere Person eine noch derbere Antwort gab. Eine Frau, die letzteren Beitrag "likte", wurde von Sebastian Bohrn Mena strafrechtlich belangt, und die Wiener FPÖ sollte medienrechtliche Konsequenzen tragen. Das OLG Wien hob die Entscheidung des Landesgerichts auf und erklärte, dass das "Like" unter freie Meinungsäußerung falle und die Aussage nicht zwangsläufig als Verspottung des Ehepaars verstanden werde. Da kein strafbares Verhalten vorliegt, muss die FPÖ nichts veröffentlichen.














