Landesarbeitsgericht Hamm: Lippstädter Chefarzt erzielt Teilerfolg bei Schwangerschaftsabbrüchen 06.02.2026

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein Chefarzt des Klinikums Lippstadt Schwangerschaftsabbrüche weiterhin in seiner Privatpraxis durchführen darf, obwohl das fusionierte Klinikum, das nun unter katholischer Trägerschaft steht, solche Eingriffe untersagt. Der Arzt, Joachim Volz, hatte gegen die Anweisungen des Klinikums geklagt, die ihm Abbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis verboten. Das Gericht erlaubte dem Klinikum zwar, Volz Abbrüche weiterhin zu untersagen, jedoch nicht in seiner externen Praxis. Volz zeigte sich erleichtert und betonte seine Verpflichtung gegenüber Patientinnen, unabhängig von religiösen Vorgaben, und argumentierte für medizinische Indikationen statt auf Lebensgefahr zu warten.

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