Landgericht München:Paukenschlag-Urteil zum Verkauf von Wiesn-Tischen 24.02.2026

Das Landgericht München hat einer Eventagentur, der "Tab Ticketbroker", mit einem Paukenschlag-Urteil untersagt, Tischreservierungen für das Festzelt Ochsenbraterei auf dem Oktoberfest anzubieten, wie es 2024 geschah. Ein Testkäufer zahlte 1730 Euro für sechs Plätze inklusive Verzehr an einem Zehnertisch und lief Gefahr, des Zeltes verwiesen zu werden, da die Weitergabe von Reservierungen zu überhöhten Preisen oder mit Gewinnerzielungsabsicht verboten ist. Die Agentur gab vor, Reservierungen von Personen zu erhalten, die diese gekauft hätten, und verschleierte die Herkunft, was das Gericht als unzulässig einstufte. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro.

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