Lex On: Wie der Sportartikelhersteller die Swissness-Regeln zu seinen Gunsten bog 07.06.2026

Der Sportartikelhersteller On hat durch erheblichen Druck auf Schweizer Behörden, einschliesslich der Androhung einer Staatshaftungsklage und der Forderung nach dem Ausschluss kritischer Beamter, eine für das Unternehmen vorteilhafte Auslegung der Swissness-Regeln erwirkt. Interne Dokumente belegen, dass das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) diesen Forderungen nachkam. Seit März 2026 erlaubt eine neue Praxis, dass Produkte das Schweizerkreuz tragen dürfen, wenn sie in der Schweiz entwickelt oder designt wurden, selbst bei ausländischer Produktion. Diese Änderung, auch "Lex On" genannt, ermöglicht On, seine in Asien produzierten Schuhe weiterhin mit dem Schweizerkreuz zu bewerben, stösst aber auf Kritik von Unternehmen mit heimischer Produktion.














