Der Vizepräsident der Geschäftsprüfungskommission, Ständerat Andrea Caroni, äußert sich zu den Lehren aus der mutmaßlichen Liebesaffäre zwischen zwei Bundesrichtern, die eine „dauernde Lebensgemeinschaft“ darstellen könnte und damit gegen das Bundesgerichtsgesetz verstößt. Eine externe Untersuchung soll klären, ob eine solche Beziehung vorliegt, und rechtliche Fragen aufwerfen, wann genau eine Beziehung als gesetzwidrig einzustufen ist. Caroni betont, dass die Politik ein Aufsichtsrecht über das Bundesgericht haben muss und fragt, was die Gerichtsleitung wann wusste und unternahm. Er hält den Rücktritt der Verwaltungskommission des Bundesgerichts für verfrüht, betont aber die Notwendigkeit einer Disziplinaraufsicht für Bundesgerichte, da Richter derzeit quasi machen könnten, was sie wollen, ohne starke Konsequenzen. Die Hürde für eine Nichtwiederwahl sei hoch, aber die Frage nach schweren Amtspflichtverletzungen werde im Herbst bei der Wiederwahl der Bundesrichter gestellt.