Am Montag einigten sich Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten auf eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern. Die bisherigen Regelungen von 2011 werden durch schärfere Bestimmungen ersetzt. Neu sind unter anderem erweiterte Straftatbestände wie die Anwerbung von Minderjährigen im Internet (Grooming) und die Erstellung von kinderpornografischem Material mittels KI-Systemen. Allein der Versuch des Groomings soll mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden, bei Nötigung oder Gewalt drohen höhere Strafen.