Mehr als 500 Afghanen versuchen Aufnahme in Deutschland einzuklagen 03.03.2026

Derzeit klagen 501 Afghanen in Deutschland gegen widerrufene Aufnahmezusagen, nachdem die Bundesregierung im Mai die Aufnahmeprogramme für Afghanen gestoppt hatte. Trotz dieser Klagewelle beabsichtigt die Regierung laut einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion nicht, von ihrer Praxis abzurücken. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Praxis Anfang September teilweise gebilligt, indem es den Widerruf von Zusagen für die „Menschenrechtsliste“ und das „Überbrückungsprogramm“ erlaubte. Diese Programme richteten sich an gefährdete Afghanen, die nicht als Ortskräfte tätig waren. Einzig Klagen, die auf einer verbindlichen Zusage nach §23 des Aufenthaltsgesetzes basieren, haben Aussicht auf Erfolg, im Gegensatz zu unverbindlichen Zusagen nach §22. Die Linksfraktion fordert die Aufnahme aller Klagenden, da neue Taliban-Gesetze eine erhebliche Gefährdung für politisch aktive Oppositionelle darstellen.














