Merz-Regierung beschließt Bürgergeld-Reform – was sich für 5,3 Millionen Bezieher jetzt ändert 05.03.2026

Die schwarz-rote Koalition hat am 5. März 2026 eine umfassende Reform des Bürgergeldes beschlossen, die ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten soll. Die bisherige Leistung wird in "Grundsicherungsgeld" umbenannt und führt eine Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs ein, der Qualifizierungsmaßnahmen vorrangig behandelt. Für die rund 5,3 Millionen Bezieher bedeutet dies verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen: Wer dreimal in Folge einen Jobcenter-Termin versäumt, riskiert den vollständigen Wegfall der Leistungen, einschließlich der Unterkunftskosten. Die einjährige Karenzzeit für Vermögen wird abgeschafft und an das Lebensalter gekoppelt, während Unterkunftskosten in dieser Zeit gedeckelt werden. Die Reform zielt auf eine stärkere Einbindung von Arbeitgebern bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ab und soll finanzielle Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich erzielen.















