Meta und der Digital Markets Act: Messenger muss sich an härtere Wettbewerbsregeln in der EU halten 03.06.2026

Der US-Digitalkonzern Meta muss sich mit seinem Messenger-Dienst an die strengeren Wettbewerbsregeln des EU-Gesetzes für digitale Märkte (DMA) halten, wie das EU-Gericht in Luxemburg bestätigt hat. Die EU-Kommission stufte Meta 2023 als "Torwächter" mit großer Marktmacht ein, was neue Verpflichtungen mit sich bringt. Meta akzeptierte die Entscheidung teilweise, klagte jedoch gegen die Aufnahme von Marketplace und Messenger. Metas Klage gegen die Einstufung von Marketplace war erfolgreich, obwohl der Dienst bereits zuvor von der Liste gestrichen wurde. Das Gericht entschied, dass Messenger ein eigenständiger Dienst sei und die Kommission bei der Einstufung keine Fehler gemacht habe. Verstöße gegen das DMA können mit Strafen in Milliardenhöhe geahndet werden.

















