Mietrechtsreform: Justizministerium plant striktere Regeln für möblierte Wohnungen 08.02.2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Reform des Mietrechts, um die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträge strenger zu regeln. Ein Referentenentwurf sieht vor, dass Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten den Möblierungszuschlag unaufgefordert und transparent offenlegen müssen, bevor eine Mietzusage erfolgt. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht sollen Mieter nur die Nettokaltmiete ohne Möblierungszuschlag zahlen müssen. Für möblierte Wohnungen ist eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen, die sich am Anschaffungswert und Abnutzungsgrad orientieren muss. Befristete Mietverträge sollen nur noch bis zu sechs Monate zulässig sein und einen besonderen Grund auf Mieterseite erfordern. Indexmieten dürfen bei starker Inflation maximal um 3,5 Prozent steigen, und eine ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug kann einmalig durch vollständige Mietzahlung abgewendet werden.














