Migration: EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei 01.06.2026

Das EU-Parlament und die Mitgliedsländer haben sich auf eine Verschärfung der Asylregeln geeinigt, die auch die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten ermöglicht. Diese Zentren sollen dazu dienen, abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können, außerhalb der EU unterzubringen. Deutschland und andere Staaten verhandeln aktiv über mögliche Standorte, wobei Länder wie Ruanda, Uganda und Usbekistan diskutiert werden. Die neuen Regeln sehen zudem strengere Mitwirkungspflichten für Asylbewerber vor, mit möglichen Sanktionen wie Leistungskürzungen oder Abschiebehaft von bis zu zweieinhalb Jahren. Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese Maßnahmen scharf und befürchten eine Kriminalisierung der Migration sowie die Auslagerung von Verantwortung.















