Ein namentlich nicht genannter Ortschef hat öffentlich Alarm geschlagen: Seine Gemeinde stehe vor der Insolvenz, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Anliegerleistungen für unzulässig erklärt habe. Diese Leistungen, die oft von Gemeinden für Infrastrukturprojekte wie Straßen oder Gehwege von Grundstückseigentümern eingehoben werden, waren eine wichtige Einnahmequelle. Durch die Entscheidung des Höchstgerichts entstehen nun hohe Rückzahlungsverpflichtungen, die die finanzielle Stabilität vieler Kommunen gefährden.