Nach Gerichtsbeschluss: „Die AfD ist ein Beobachtungsfall“, sagt Dobrindt 27.02.2026

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz vorerst untersagt, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigte jedoch, dass die Partei weiterhin als Beobachtungsfall vom Inlandsgeheimdienst im Blick behalten wird, da laut Gericht Bestrebungen innerhalb der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung existieren, diese aber die Partei nicht gesamtprägend verfassungsfeindlich beeinflussen. Dobrindt äußerte sich nicht zu konkreten nachrichtendienstlichen Maßnahmen aufgrund ihrer Geheimhaltung. AfD-Fraktionsvize Markus Frohnmaier forderte die Einstellung aller Maßnahmen und sah seine Partei durch das Urteil als zu Unrecht verfolgt und "reingewaschen". Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.














