Nach Gerichtsbeschluss: Die AfD kann den Verdacht nicht abschütteln 06.03.2026

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf, was zu Überraschung im Innenministerium führte. Die Richter begründeten, dass zwar ein starker Verdacht auf verfassungsfeindliche Ziele bestehe, aber nicht genügend Beweise vorlägen, um die gesamte Partei als rechtsextrem einzustufen. Konkrete Belege für verfassungswidrige Forderungen, wie das Verbot von Minaretten und Muezzinrufen oder ein Kopftuchverbot, wurden zwar genannt, reichten aber nicht aus, um eine die Partei beherrschende Prägung nachzuweisen. Die Entscheidung setzt hohe Maßstäbe für zukünftige Einstufungen und könnte die Hürden für ein Parteiverbotsverfahren erhöhen, während das Innenministerium die Auswirkungen auf den Umgang mit der AfD und die Arbeit des Verfassungsschutzes prüft.















