Neue EU-Regeln für Grenzgänger: Der Bund rechnet mit Mehrkosten von 600 bis 900 Millionen Franken 07.05.2026

Die Europäische Union plant eine Reform der Sozialversicherungsabkommen, die erhebliche Mehrkosten für die Schweiz im Bereich der Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger zur Folge hätte. Nach heutiger Regelung zahlt der Wohnsitzstaat die Arbeitslosenleistungen für Grenzgänger. Die geplante EU-Reform würde jedoch die Schweiz zur zuständigen Stelle machen, was zu geschätzten jährlichen Mehrkosten von 600 bis 900 Millionen Franken führen könnte, da die Schweiz dann für bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld zahlen müsste. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat diese erste Kostenschätzung veröffentlicht, betont aber deren Unsicherheit. Die Reform, an der die EU seit über zehn Jahren arbeitet, soll bis Ende 2026 definitiv beschlossen werden und die Schweiz wird voraussichtlich aufgefordert, sie zu übernehmen, um politische Eskalationen zu vermeiden.

















