Ab September wird der Rekrutierungsprozess für eine Stelle beim Staat harmonisiert. Potenzielle Beamte und Angestellte müssen dann denselben Weg gehen: Sie müssen sich für eine bestimmte freie Stelle anmelden und danach im Rekrutierungszentrum am Kirchberg die sogenannte „Epreuve d'Aptitude Générale“ ablegen. Dieser Test war bisher nur für Beamte obligatorisch, gilt aber in Zukunft auch für Angestellte.