Schutz vor Mobbing Kommt ein neues Gesetz gegen Cybermobbing? Im vorgeschlagenen Gesetz soll Mobbing als Ganzes bestraft werden – mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Vor 50 29.05.2026

Die Rechtskommission des Schweizer Nationalrates schlägt eine Strafbarkeitserweiterung für Mobbing und Cybermobbing vor, da bisher kein eigener Straftatbestand existiert und bestehende Normen oft nur einzelne Vorfälle abdecken. Das geplante Gesetz würde sowohl analoge als auch digitale Formen von Mobbing erfassen und Wiederholungen von Schikanen, Demütigungen oder Herabsetzungen bestrafen, auch wenn einzelne Handlungen isoliert betrachtet unterhalb der Schwelle bestehender Straftatbestände liegen. Vorgesehen sind Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Der Bundesrat sieht das geltende Recht als ausreichend, bemängelt aber die Schwierigkeit der Rechtsdurchsetzung, insbesondere bei Täteranonymität im Internet. Pro Juventute unterstützt den Vorstoss, da er Betroffenen Anerkennung und Sichtbarkeit verschafft und ein gesellschaftliches Signal setzt. In Deutschland und Italien existiert kein eigener Tatbestand, Österreich hat einen gegen Cybermobbing, und Frankreich differenziert verschiedene Mobbingformen. Der Vorentwurf wurde im Mai 2026 verabschiedet und befindet sich nun in der Vernehmlassung, bis zu einem Inkrafttreten dürften noch Jahre vergehen.














