Neues Urteil: Katholische Klinik darf Chefarzt Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht verbieten 05.02.2026

Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat entschieden, dass das Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus dem Chefarzt Joachim Volz die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen weder in der Klinik noch in seiner Privatpraxis verbieten darf. Der Arzt hatte gegen zwei Weisungen des fusionierten Krankenhauses geklagt, die ihm medizinisch induzierte Abbrüche untersagten. Das Gericht erklärte die Weisung für die Privatpraxis für rechtsunwirksam und bestätigte, dass auch im Krankenhaus keine Untersagung erfolgen darf. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da der Gesellschaftsvertrag des Klinikums Schwangerschaftsabbrüche generell untersagt, mit Ausnahme von Notfällen bei Lebensgefahr für die Mutter. Eine Petition des Arztes und eine Solidaritätsdemonstration mit rund 500 Teilnehmern, darunter Politiker der Grünen, begleiteten den Prozess.














