Niederlage vor Gericht für Bohrn Mena: Ein "Like" allein ist keine Beleidigung 19.06.2026

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass ein bloßes "Like" auf Social Media per se keine strafbare Beleidigung darstellt, selbst wenn es sich auf eine beleidigende Äußerung eines anderen Nutzers bezieht. Der Publizist Sebastian Bohrn Mena, der zivil- und strafrechtlich gegen Social-Media-Nutzer vorgeht, erlitt damit eine Niederlage vor Gericht. Das Gericht begründete, dass ein "Like" lediglich eine diffuse Zustimmung oder Geringschätzung ausdrücken kann und nicht zwangsläufig die Zustimmung zu allen Details der gelikten Äußerung bedeutet. Diese Entscheidung, die im Fall eines Kommentars gegen Bohrn Mena und seine Frau erging, steht im Einklang mit einer früheren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Zivilrecht. Justizministerin Anna Sporrer kündigte eine Überarbeitung des Strafrechts an, um Missbrauch von Rechtsmitteln gegen Hass im Netz zu verhindern.















