Notstandshilfe: Partnereinkommen doch nicht berücksichtigt 10.06.2026

Das Vorhaben, das Einkommen von Partnerinnen und Partnern bei der Notstandshilfe anzurechnen, wird nicht umgesetzt. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) gab bekannt, dass im Rahmen der Budgetverhandlungen eine Wiedereinführung dieser Anrechnung verhindert werden konnte. Dies sichert den eigenständigen Anspruch auf Notstandshilfe für Personen, die nach dem Bezug von Arbeitslosengeld darauf angewiesen sind. Die geplante Maßnahme hatte zuvor deutliche Kritik von Sozialorganisationen hervorgerufen. Laut Schumann hätte die Anrechnung des Partnereinkommens, insbesondere Frauen getroffen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit geschwächt, da die soziale Absicherung nicht vom Einkommen des Partners abhängen dürfe. Die Notstandshilfe bleibt somit eine individuelle Versicherungsleistung.















