In der 4000-Einwohner-Gemeinde Hedingen im Kanton Zürich sorgt eine Klasseneinteilung für juristischen Zündstoff, die nun das Bundesgericht beschäftigt. Eine Klasse besteht aus lediglich zwei Mädchen und elf Buben. Die Eltern einer betroffenen Schülerin sehen darin eine indirekte Diskriminierung und eine Missachtung des Gleichstellungsauftrags. Sie wehrten sich gegen die Einteilung, da sie Nachteile für das Kind befürchteten, und verlangten eine neue Beurteilung der Klassenzusammensetzung.