Streaming-Streit: Oberlandesgericht Köln verbietet Übernahme der ARD-Mediathekvor 6 Stundenheise online 02.03.2026

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am Freitag, dem 7. Juni 2025, ein weitreichendes Urteil gegen den privaten Streaming-Anbieter Joyn gefällt und damit ein Verbot des Landgerichts Köln vom April 2025 bestätigt. Joyn durfte ARD-Inhalte nicht ohne explizite Zustimmung der Rechteinhaber direkt in das eigene Angebot einbetten oder verlinken, um die eigene Reichweite zu steigern. Das Gericht wertete das Vorgehen von Joyn als unlauter im Sinne des Wettbewerbsrechts und als Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag, da auch gebührenfinanzierte Anstalten in einem Wettbewerbsverhältnis zu privaten Anbietern stehen und ihre digitalen Investitionen schützen dürfen. Zudem sah das Gericht eine Täuschung der Nutzer über die Herkunft des Angebots und eine unzulässige Verwendung von ARD-Marken. Dieses Urteil stärkt die Position der öffentlich-rechtlichen Sender in ihrem Kampf um die digitale Souveränität und verbietet privates "Trittbrettfahren" auf Kosten der Beitragszahler.














