Große Pickerl-Änderungen betreffen alle Autofahrer 04.07.2026

In Österreich tritt am 19. Mai 2027 eine bedeutende Neuregelung für die §57a-Begutachtung, bekannt als Pickerl, in Kraft. Neuwagen müssen künftig seltener zur Überprüfung vorgeführt werden, wobei das Intervall von 3-2-1 auf ein 4-2-2-2-1-Modell umgestellt wird. Die erste Begutachtung ist erst nach vier Jahren fällig, gefolgt von drei Prüfungen alle zwei Jahre, bevor ab dem zehnten Jahr jährliche Kontrollen erforderlich sind. Diese Änderung, die auch Werkstätten entlastet, da sie Gutachten nicht mehr aufbewahren müssen, wurde von Mobilitätsminister Peter Hanke begrüßt. Die Einführung verschob sich von Oktober 2026 auf Mai 2027 aufgrund organisatorischer Vorbereitungen. Zusätzlich entfällt die viermonatige Toleranzfrist nach Ablauf des Pickerls; stattdessen kann die Begutachtung bis zu vier Monate im Voraus erfolgen.














