Pilnacek-U-Ausschuss: Staatsanwältin und der „schöne Akt“ 17.06.2026

Die zuständige Staatsanwältin legte dem U-Ausschuss ihren Abschlussbericht zur Einstellung des Verfahrens vor, mit der Begründung, es habe keine wesentliche Änderung der Beweislage gegeben. Sowohl die Oberstaatsanwaltschaft Wien als auch das Justizministerium prüften und genehmigten die Einstellung. Die Befragung konzentrierte sich auf die Arbeitsweise der Polizei und der Staatsanwaltschaft Krems, wobei die Staatsanwältin die Korrektheit ihrer eigenen Ermittlungen betonte, die zwei gerichtsmedizinische Gutachten zur Klärung eines Ertrinkungstodes sowie Befragungen von Feuerwehrleuten und dem Baggerfahrer umfassten. Sie verneinte jegliche Wahrnehmung politischer Einflussnahme und schilderte eine enge Abstimmung mit ihrer Vorgesetzten. Die Staatsanwältin erklärte zudem, dass die Smartwatch von Pilnacek nicht mit seinem Handy synchronisiert habe und die Handhabung des Handys nach Pilnaceks Tod als „unüblich und atypisch“ bezeichnete. Bundespolizeidirektor Takacs wies indes sämtliche Vorwürfe, Teil einer „türkisen Polizeikette“ gewesen zu sein, scharf zurück und nannte diese „Verschwörungstheorien“.














