Pläne der Rentenkommission Minijobs sollen wegfallen - was bedeutet das? 24.06.2026

Die Rentenkommission hat ein tiefgreifendes Reformpaket vorgelegt, das unter anderem die Abschaffung von Minijobs vorsieht. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit einem Monatsverdienst von maximal 603 Euro, bei denen Arbeitnehmer keine Sozialabgaben zahlen, der Arbeitgeber aber eine Pauschalabgabe von etwa 30 Prozent leistet. Künftig sollen alle Minijobber – außer Schüler – in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung einzahlen. Aktuell sind über 6,5 Millionen gewerbliche Minijobber registriert, hinzu kommen 252.372 in Privathaushalten. Fast zwei Drittel der gewerblichen Minijobber sind zwischen 24 und 64 Jahre alt, Frauen stellen mit 55,9 Prozent die Mehrheit.

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