Familie organisiert Geburifest – und braucht Bewilligung von Gemeinde 09.06.2026

Im Kanton Schwyz ist für private Feiern in gemieteten Räumen, selbst wenn keine Eintrittsgelder erhoben werden und Gäste eigene Speisen und Getränke mitbringen, unter Umständen eine gastgewerbliche Bewilligung erforderlich. Dies stößt auf breite Kritik von Politikern aller Parteien, die eine übertriebene Bürokratie und hohe Gebühren von 20 bis 200 Franken, die oft die Raummiete übersteigen, bemängeln. Andreas Imbaumgarten, Kantonsrat der Grünen, hat einen Vorstoß eingereicht, um diese Hürden für kleine private Anlässe zu lockern, indem der Passus gelockert wird, der die "entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten" als gastgewerbliche Tätigkeit definiert. Die Kantonsregierung weist die Kritik zurück und betont Sicherheitsaspekte wie Brandschutz und Fluchtwege, während auch in anderen Kantonen wie Basel-Stadt Diskussionen über bürokratische Hürden bei Veranstaltungen geführt werden.














