Prüfung der Zuverlässigkeit: Bundestagsverwaltung verweigert sieben AfD-Mitarbeitern Hausausweise 07.02.2026

Die Bundestagsverwaltung hat seit der Wahl vor knapp einem Jahr sieben Mitarbeitern der AfD die Ausstellung von Hausausweisen verweigert, darunter zwei Fraktionsmitarbeiter und fünf Angestellte von Abgeordneten. Dies hat zur Folge, dass den Betroffenen nicht nur der Zutritt zu Bundestagsgebäuden verwehrt wird, sondern auch ihre Gehälter nicht gezahlt werden. Der AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kündigte an, juristisch gegen die Entscheidungen von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner vorzugehen und bezeichnete das Vorgehen als eine Benachteiligung der AfD im Parlamentsbetrieb. Die Bundestagsverwaltung bestätigte die Verweigerung, nannte jedoch keine spezifischen Fraktionen oder Gründe, betonte aber, dass alle Mitarbeiter einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden, bei der begründete Zweifel zur Ablehnung führen können. Baumann kritisierte eine Änderung der Hausordnung im vergangenen Jahr, die den Begriff von "Gefahren" zu "Risiken" erweiterte, was er als Einfallstor für Willkür ansieht.














