Präsidentielle Begnadigung für die Reststrafe einiger Verurteilter anlässlich des Jahrestags der 30.-Juni-Revolution 25.06.2026

Anlässlich der Feierlichkeiten zum dreizehnten Jahrestag der 30.-Juni-Revolution veröffentlichte das Amtsblatt in seiner Ausgabe vom 24. Juni 2026 den Beschluss des Präsidenten der Republik Nr. 269 aus dem Jahr 2026 über die Begnadigung der verbleibenden Freiheitsstrafe für einige Verurteilte. Der erste Artikel des Beschlusses legt fest, dass die Begnadigung alle Personen umfasst, die die festgelegten Bedingungen erfüllen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass der Verurteilte bis zum 30. Juni 2026 die Hälfte der Strafe abgesessen hat und die verbesserte Zeit nicht weniger als vier Monate beträgt, unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Beschluss betont zudem, dass das Verhalten des Verurteilten während der Vollstreckung Vertrauen in seine Besserung rechtfertigen muss und er keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen darf, wobei sein Fall vor der Entlassung den zuständigen Behörden vorgelegt werden muss.













