Die Debatte um die Strafbarkeit von pornografischen Deepfakes wird in Deutschland neu entfacht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann erhob. Aktuell bietet die deutsche und europäische Rechtslage keinen wirksamen Schutz, da die Durchsetzung von Ansprüchen gegen ausländische Anbieter und Urheber schwierig ist und Betroffene in der Nachweispflicht stehen. Ein Vorschlag des Landes Bayern aus dem Jahr 2024 sah einen neuen Paragrafen 201b im Strafgesetzbuch vor, der die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung unter Strafe stellen sollte. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant nun, die Strafbarkeit bereits bei der Erstellung sexualisierter Deepfakes anzusetzen, um auch das Sich-Verschaffen und den Besitz strafbar zu machen. Dennoch müssen bei der Gesetzgebung Abwägungen zur Medien-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit getroffen werden, und die Haftung der Plattformbetreiber wird durch europäisches Recht, insbesondere den Digital Services Act, geregelt.