Rechtsstreit nach Talkshow Warum Nius gegen Daniel Günther verloren hat 16.08.2025

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Medienportals Nius gegen Aussagen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der Talkshow von Markus Lanz am 7. Januar 2026 abgelehnt. Nius hatte argumentiert, Günther habe als Ministerpräsident seine Neutralitätspflicht verletzt, indem er sich kritisch über das Portal äußerte. Das Gericht entschied jedoch, dass Günther in der Talkshow primär als Parteipolitiker und nicht in seiner offiziellen Funktion als Regierungschef agierte, solange er sich nicht ausdrücklich auf sein Amt berief. Diese Unterscheidung, basierend auf Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien, besagt, dass Regierungsmitglieder in ihrer parteipolitischen Rolle nicht denselben Neutralitätsanforderungen unterliegen wie in ihrer amtlichen Funktion. Nius kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen und die Klage im Hauptsacheverfahren fortsetzen.














