Das Kammergericht Berlin hat Anwälte aufgrund der Verwendung von KI-generierten, erfundenen Urteilen und Aktenzeichen in Schriftsätzen gerügt. In einem Familienrechtsstreit zitierte die Anwaltsseite eine nicht existierende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) und eine weitere erfundene Quelle, um die Erfolgsaussichten einer Beschwerde zu untermauern. Nach aufwändiger Recherche stellte das Gericht fest, dass die zitierten Aktenzeichen und Fundstellen nicht existierten und wahrscheinlich von einer „fantasierenden“ KI generiert wurden. Dieses Vorgehen stellt ein wachsendes Problem juristischer Praxis dar, da Sprachmodelle zwar sprachlich plausible, aber faktisch falsche Informationen liefern können. Das Gericht betont die anwaltliche Pflicht zur gründlichen Prüfung von Schriftsätzen, insbesondere bei Einsatz von KI-Werkzeugen.