Reiserechtsexperte: Vorschnell stornieren wird teuer 10.03.2026

Angesichts der angespannten Lage im Nahen Osten und daraus resultierender Flugstreichungen und Luftraumsperrungen stehen Reisende vor Fragen bezüglich ihrer Rechte. Der Reiserechtsexperte Paul Degott erklärt, dass bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner ist und für die Rückbeförderung sorgen muss, falls er dies nicht tut, der Reisende unter Vorankündigung selbst handeln kann. Für gestrandete Arbeitnehmer besteht kein automatischer Anspruch auf Lohnfortzahlung, da das Wegerisiko beim Arbeitnehmer liegt; hier sind individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber nötig. Eine kostenfreie Stornierung einer Reise ist nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände möglich, die die Reise erheblich beeinträchtigen, wobei reine Angst oder entfernte Konflikte in der Regel nicht ausreichen, sondern offizielle Reisewarnungen oder konkrete Gefahren am Urlaubsort entscheidend sind. Vorschnelle Stornierungen ohne ausreichende Begründung können zu erheblichen Kosten führen.














