Rente: Brisantes Urteil – Altersvorsorge bekommt Steuer-Erleichterung entzogen 08.02.2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat entschieden, dass eine einmalige Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung der betrieblichen Altersvorsorge nicht steuerbegünstigt ist. Die Klägerin hatte sich 2019 eine Kapitalleistung von 44.529 Euro auszahlen lassen, die das Finanzamt vollständig als Einkommen für das Steuerjahr 2019 behandelt hatte. Der BFH bestätigte diese Entscheidung und begründete, dass das Kapitalwahlrecht von Beginn an bestand und nicht an Voraussetzungen geknüpft war, was eine Auszahlung nicht als "außergewöhnlich" im Sinne der Steuervergünstigung für mehrjährige Tätigkeiten erscheinen lässt. Diese Regelung, die eine steuerliche Entlastung durch eine fiktive Verteilung über fünf Jahre vorsieht, gilt somit nicht für solche Kapitalleistungen.














