Rentensplitting statt Witwenrente – warum das neue Modell für viele Paare ein Verlustgeschäft ist 09.06.2026

Die Witwenrente, ein seit 1911 bestehendes soziales Sicherungssystem, steht vor einer möglichen Abschaffung. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt, sie durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Diese Idee wird auch von den sogenannten Wirtschaftsweisen unterstützt, mit dem Ziel, die finanzielle Eigenständigkeit von Ehepartnern zu fördern und Anreize für den Arbeitsmarkt zu schaffen. Aktuell erhalten Witwen und Witwer 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners, was laut Kritikern aus einer Zeit der Alleinverdiener-Ehen stammt und geringverdienende Partner, meist Frauen, von eigenem Rentenaufbau abhält. Die Deutsche Rentenversicherung schätzt die jährlichen Kosten der Witwenrente auf 19 Milliarden Euro höher als bei einem Splittingmodell. Ein verpflichtendes Splitting könnte jedoch für viele Paare mit durchschnittlichen Einkommen zu einem finanziellen Verlust führen, da sie im Todesfall des Partners deutlich weniger Hinterbliebenenrente erhalten würden als bisher. Die Entscheidung für das Splitting ist unwiderruflich und schreckt viele ab, was die geringe Nutzung des freiwilligen Angebots erklärt.














