Ein 37-jähriger Afghane, Mahmood D., der wegen mehrfacher Vergewaltigung, Schläge und schwerer Misshandlung seiner Ex-Partnerin im Juni 2025 vom Landgericht Berlin I zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, ist nach drei Wochen wieder auf freiem Fuß. Diese Freilassung erfolgte auf Anweisung des Kammergerichts, obwohl der Mann als gefährlich eingestuft wird. Der Grund für die vorzeitige Entlassung liegt in einer Panne der Berliner Justiz: Der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer versäumte es, nach der Urteilsverkündung ein Verhandlungsprotokoll zu verfassen, wodurch die Fristen nicht eingehalten werden konnten. Die geschädigte Frau steht nun unter Polizeischutz.