Riester-Rente kündigen oder ruhen lassen? Nach dem Bundestag-Beschluss gibt es eine klar bessere Option 28.03.2026

Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Nachfolge der Riester-Rente beschlossen, die ab Januar 2027 durch ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ersetzt wird. Dieses ermöglicht Investitionen in Fonds und ETFs mit jährlichen staatlichen Zuschüssen von bis zu 540 Euro. Sparer, die ihren Riester-Vertrag nun kündigen, riskieren den Verlust der staatlichen Zulagen und Steuerermäßigungen, da dies als "schädliche Verwendung" gilt und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) diese zurückfordern kann. Eine bessere Alternative zur Kündigung bei finanziellen Engpässen ist das beitragsfreie Ruhenlassen des Vertrags, wodurch das angesparte Kapital erhalten bleibt und weiter verzinst wird. Auch ein Anbieter- oder Tarifwechsel ist möglich, um von besseren Konditionen zu profitieren, ohne die Förderung zu verlieren, wobei Wechselgebühren anfallen können. Bestehende Riester-Verträge laufen trotz der Reform weiter.














