Schifffahrtsamt Hamburg: Sie wollte nicht gendern – und verlor ihren Job 06.02.2026

Im Hamburger Landesarbeitsgericht wird über die Verbindlichkeit geschlechtergerechter Sprache im öffentlichen Dienst verhandelt, nachdem Stefanie S., eine promovierte Chemikerin beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), ihren Job verlor, weil sie sich weigerte, eine Strahlenschutzanweisung zu gendern. Nach einem Erfolg in erster Instanz wurde der Fall erneut verhandelt, wobei die Kammer entschied, dass Stefanie S. die Anweisung gar nicht hätte verfassen müssen und das Gendern somit nicht relevant war. Das BSH muss sie weiter beschäftigen, doch das Arbeitsklima hat sich durch den Prozess verändert, abhängig von der Gesinnung der Kollegen. Der Fall ist exemplarisch für einen ideologischen Streit über die Verbindlichkeit von Gendern im öffentlichen Dienst.














