Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes vor digitaler Gewalt vorgelegt, der auf Kritik von Experten stößt, da er wesentliche Probleme ungelöst lasse. Der Entwurf zielt darauf ab, Strafbarkeitslücken zu schließen, doch Juristen wie Lucas Brost bezweifeln, dass bestehende Paragrafen wie Beleidigung oder Verleumdung den Unwert sexualisierter digitaler Gewalt angemessen erfassen. Insbesondere die geplante Strafverschärfung für die Herstellung von Deepfakes, auch wenn diese nicht veröffentlicht werden, wird vom Deutschen Anwaltverein kritisiert, der eine Fokussierung auf die Verbreitung fordert. Experten wie Brost betonen die Notwendigkeit praxistauglicher Maßnahmen, wie die Speicherung von IP-Adressen und die Identifizierung von Tätern, sowie die Rolle des Zivilrechts und der Plattformen bei der schnellen Löschung von Inhalten, um Betroffenen effektiv zu helfen.