Schuldspruch bestätigt: OGH hebt Teilfreispruch für Benko auf 02.07.2026

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall des Signa-Gründers René Benko den Teilfreispruch im ersten Urteil aufgehoben und den Schuldspruch für die Unterschlagung von 300.000 Euro bestätigt, die er seiner Mutter geschenkt und damit seinen Gläubigern vorenthalten haben soll. Die Schenkung bleibt Schenkung, so die Richter, und eine spätere Rückzahlung oder anderweitige Geldeingänge ändern nichts am ursprünglichen Vermögensabfluss. Ebenso wurde der Teilfreispruch bezüglich einer Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck aufgehoben, da der OGH hierin ebenfalls keinen verwertbaren Gegenwert für die Gläubiger sah und den Vorschlag für diese Vorauszahlung als von Benko selbst ausgehend bewertete. Dies ist Benkos erste rechtskräftige Verurteilung; er befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Parallel dazu gibt es weitere Verfahren in Österreich und Italien, darunter eine Anklage in Trient wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.














