Schutz am Arbeitsplatz - Hitzefrei? Ja – aber nur unter diesen Bedingungen 24.06.2026

Bei extremer Hitze in Österreich hoffen viele Arbeitnehmer auf Hitzefrei, doch ein generelles Recht darauf existiert nicht. Die Schutzmaßnahmen variieren je nach Arbeitsumgebung: Für Tätigkeiten im Freien, etwa auf Baustellen oder in der Landwirtschaft, sind Arbeitgeber ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad Celsius verpflichtet, einen schriftlichen Hitzeschutzplan zu erstellen. Ab 32,5 Grad im Schatten gilt Hitze für Bauarbeiter, Zimmerer und Dachdecker als Schlechtwetter, was zur Einstellung der Arbeit führen kann. Die Beschäftigten erhalten dann eine Entschädigung von 60 Prozent des Stundenlohns von der BUAK, wobei eine spezielle App die Temperatur automatisch überwacht.

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