Schwarz-rote Reformen Das soll sich bei der Krankschreibung ändern 02.07.2026

Die deutsche Regierung hat weitreichende Beschlüsse zur Arbeitsunfähigkeit gefasst, die Arbeitnehmer stärker belasten und Unternehmen entlasten sollen. Kernpunkt ist die Verpflichtung, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorzulegen, anstatt wie bisher ab dem vierten Tag. Zudem wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft, die seit Ende 2023 unter bestimmten Bedingungen möglich war, um Praxisbesuche bei leichten Symptomen zu vermeiden. Die Strafen für die fälschliche Ausstellung von AU-Bescheinigungen werden verschärft. Die Regierung begründet die Maßnahmen mit einem zu hohen Krankenstand, während Ärzteverbände und Gewerkschaften eine Überlastung der Praxen und eine Kultur des Misstrauens befürchten und auf statistische Effekte der elektronischen AU-Erfassung verweisen.













