Gesetze und Verordnungen Diese Schweizer Gesetze ändern sich ab 1. Juni 2026 Ende des Dienstbüchleins, mehr Befugnisse in Bundesasylzentren, flexiblere Armeegrösse – was sich ab 26.05.2026

Ab dem 1. Juni 2026 treten in der Schweiz mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Das traditionelle Armee-Dienstbüchlein wird durch eine digitale Lösung ersetzt, und die Erinnerung an die Schiesspflicht erfolgt künftig digital. Im Asylbereich erhalten das Staatssekretariat für Migration (SEM) und beauftragte Dritte erweiterte Befugnisse zur Personendurchsuchung, zu Disziplinarmassnahmen und zur vorübergehenden Festhalte von Personen. Die Schweiz passt ihr Recht an den Schengener Grenzkodex an, was dem Bundesrat die Kompetenz zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen in Krisenzeiten verleiht. Die Armee erhält flexiblere Grössenfestlegungen mit einem Sollbestand von mindestens 100'000 Dienstpflichtigen. Zudem erhalten Arbeitnehmende mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen Einsicht in die Jahresrechnungen der paritätischen Organe. Die Ausbildungskosten für Lastwagenführer in der Armee werden teilweise rückerstattungspflichtig bei vorzeitigem Dienstende. Die Erdgasversorgung wird durch die Verlängerung der Pflicht zur Haltung einer Gasreserve bis 2027 gesichert. Pharmaunternehmen unterliegen einer verschärften Meldepflicht für lebenswichtige Medikamente. In Deutschland tritt im Europa-Park ein Rauchverbot ausserhalb ausgewiesener Zonen in Kraft, bedingt durch ein neues Nichtrauchergesetz in Baden-Württemberg.














