In Südtirol wurde eine Bäuerin aus Vintl bestraft, weil sie auf ihrem privaten Grundstück das Wort „TIROL“ als Schriftzug aufgestellt hatte. Die Carabinieri begründeten dies mit einem Verstoß gegen Artikel 23 der italienischen Straßenverkehrsordnung, der eigentlich illegale und verkehrsgefährdende Werbetafeln unterbinden soll. Der Südtiroler Schützenbund kritisiert das Vorgehen scharf und sieht darin einen Angriff auf die kulturelle Identität. Sie unterstützen die Bäuerin bei ihrem Rekurs vor dem Friedensgericht in Brixen, dessen Verhandlung für den 27. Mai 2026 angesetzt ist. Landeskommandant Christoph Schmid betont, dass „TIROL“ Ausdruck kultureller Identität und Geschichte sei und kein Vergehen darstelle.