Spahn und die Masken: Kein politischer Freibrief 10.03.2026

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat nach eingehender Prüfung entschieden, dass keine Anhaltspunkte für strafbares Handeln des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie vorliegen. Diese Entscheidung unterstreicht den rechtsstaatlichen Charakter der Aufarbeitung der Pandemie und erinnert daran, dass die Bekämpfung der unbekannten Gefahr im Rahmen demokratischer Legitimation und gerichtlicher Kontrolle erfolgte, auch wenn dies von manchen nicht anerkannt wird. Die Notwendigkeit schneller Entscheidungen auf Basis dünner Datenlage zum Schutz von Leben und Gesundheit wird betont, wobei auch die Möglichkeit persönlicher Vorteilsnahme durch Einzelne in Krisenzeiten nicht außer Acht gelassen wird.














