Sterbehilfe: Kritik an geplanter Neuregelung 25.06.2026

Die von der Bundesregierung geplante Novelle zum Sterbeverfügungsgesetz sieht vor, dass Sterbeverfügungen weiterhin nur ein Jahr gültig sind, aber innerhalb von fünf Jahren in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden können. Diese Regelung stößt auf deutliche Kritik aus unterschiedlichen Lagern. Die Österreichische Bischofskonferenz lehnt die Novelle grundsätzlich ab und argumentiert, dass menschliches Leben bis zum natürlichen Ende uneingeschränkten Schutz verdiene. Sie kritisiert, dass die vorgesehene Regelung über die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs hinausgehe und als überschießend und unsachlich zu bewerten sei. Stattdessen plädiert sie für eine einmalige Erneuerungsmöglichkeit binnen einer bestimmten Frist.

oe24.at Full Article














