Sterbehilfe: Regierung bringt Neuregelung auf den Weg 11.06.2026

Die österreichische Bundesregierung hat eine Neuregelung für Sterbeverfügungen auf den Weg gebracht, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die bisherige Ein-Jahres-Gültigkeit und die damit verbundenen aufwendigen Erneuerungsprozesse als verfassungswidrig aufgehoben hatte. Seit Dezember 2024 gelten Sterbeverfügungen de facto unbegrenzt, obwohl der VfGH eine Frist bis zum 1. Juni 2026 zur Reparatur des Gesetzes gesetzt hatte. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) präsentierte einen Entwurf, der vorsieht, dass Verfügungen weiterhin ein Jahr gültig sein sollen, aber innerhalb von fünf Jahren durch ein vereinfachtes Verfahren erneuert werden können. Dieses vereinfachte Verfahren erfordert lediglich eine ärztliche Bestätigung der Entscheidungsfähigkeit und des fortbestehenden freien Willens zur Beendigung des Lebens sowie des Vorliegens einer gesetzlich definierten Krankheit.















