Streit über Finanzierung Verfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag 23.06.2026

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland steht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf dem Prüfstand. ARD und ZDF haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem die Ministerpräsidenten der Länder im Dezember 2024 beschlossen hatten, den Beitrag entgegen der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nicht zu erhöhen. Die KEF hatte für die Periode 2025 bis 2028 eine Anhebung um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Haushalt und Monat vorgeschlagen. Die Länder begründeten ihre Ablehnung vor allem mit angestoßenen Strukturreformen und einer vorhandenen Sonderrücklage der Sender.

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