Das Zürcher Handelsgericht hat dem Online-Magazin «Republik» in einem Rechtsstreit mit dem US-Technologiekonzern Palantir fast vollständig Recht gegeben. Palantir hatte auf die Publikation von Gegendarstellungen geklagt, nachdem die «Republik» über erfolglose Versuche des Konzerns berichtet hatte, seine Überwachungssoftware in den letzten sieben Jahren an Schweizer Behörden zu verkaufen. Das Gericht folgte Palantir nur in einem von 23 Anklagepunkten, was die «Republik» als Sieg für die Pressefreiheit wertet. Palantir muss den Grossteil der Verfahrenskosten von 9000 Franken sowie eine Entschädigung von fast 10.000 Franken tragen. Der Konzern zeigte sich teilweise zufrieden und betonte die Bestätigung seines Rechts auf Gegendarstellung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.