Die geplanten Bilateralen III mit der EU würden in den Bereichen der bilateralen Abkommen eine dynamische Rechtsübernahme vorsehen. Das Schweizer Parlament könnte bei übernommenen EU-Rechtsakten keine Änderungen vornehmen, sondern nur noch zustimmen oder ablehnen. Laut Verfassungsrechtler Andreas Glaser von der Universität Zürich verschiebt sich der Gesetzgebungsprozess nach Brüssel, was den Einfluss des Parlaments und die direkte Demokratie schwächt.